Alle Anhänger mit zGG. max. 750 kg erlaubt.
Alle Anhänger mit zGG. über 750 kg erlaubt, wenn:
1) zGG. der Fahrzeugkombination max. 3.500 kg
UND
2) zGG. des Anhängers nicht größer als das Leergewicht des Zugfahrzeuges.
Alle Anhänger mit zGG. über 750 kg erlaubt, wenn zGG. der Fahrzeugkombination max. 4.250 kg.
Zugfahrzeug mit zGG. max 3.500 kg und Anhänger mit zGG. max. 3.500 kg.
Alle PKW-Anhänger mit zGG. max. 3.500 kg dürfen gezogen werden.
Maximale Anhängelast des Zugfahrzeuges beachten!
Sie haben Fragen zu Ihren Führerscheinklassen oder welchen Anhänger Sie mitführen dürfen?