Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Mietpreise

Als Mietpreise gelten grundsätzlich die bei der Anmietung gültigen Tarife, welche auf der Webseite des Vermieters (www.anhaenger-tuebingen.de) ausgeschrieben sind. Bei Sondertarifen richten sich die Mietpreise nach den Vereinbarungen im Mietvertrag.

 

2. Zahlungsbedingungen
Der gesamte Mietpreis ist grundsätzlich bei Abholung des Mietobjektes ohne Abzug vollständig zu bezahlen. Die Wahl des Zahlungsmittels bestimmt der Vermieter. Der Vermieter kann vor Übergabe des Mietobjektes zusätzliche eine Kaution bis zur Höhe des Wertes des Mietobjektes verlangen. Wird eine Mietrechnung kreditiert und nicht innerhalb von 10 Tagen nach Rückgabe des Mietobjektes bezahlt, kommt der Mieter mit Überschreitung dieser Frist automatisch in Verzug. Nach Verzugseintritt haftet der Mieter zusätzlich für Bearbeitungsgebühren und Verzugszinsen. Weitergehende Ansprüche des Vermieters aus Verzug bleiben hiervon unberührt. Mehrere Mieter haften als Gesamtschuldner.

 

3. Fahrzeugzustand
Der Mieter hat das Mietobjekt sorgsam zu behandeln und alle für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln zu beachten. Hierüber hat der Mieter sich vor Ingebrauchnahme des Mietobjektes beim Vermieter zu informieren. Der Mieter hat das Mietobjekt regelmäßig zu überprüfen, ob sich dieses in einem verkehrssicheren Zustand befindet, sowie sicherzustellen, dass das Mietobjekt ordnungsgemäß verschlossen ist. Bei Fahrzeugen ist vor jedem Fahrtbeginn der Motorölstand, Kühlwasserstand, der Reifendruck und -zustand, korrekter Sitz der Radmuttern sowie die Beleuchtung zu überprüfen. Mängel müssen unverzüglich dem Vermieter in schriftlicher Form mitgeteilt werden.

 

4. Unfälle / Diebstahl
Nach einem Unfall, Diebstahl, Brand, Wildschaden oder sonstigem Schaden hat der Mieter sofort die Polizei zu verständigen, hinzuzuziehen und den Schaden dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Dies gilt auch bei geringfügigen Schäden und selbst verschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter. Spätestens bei Rückgabe des Mietobjekts hat der Mieter über alle Einzelheiten schriftlich und unter Vorlage eines vollständigen Unfallberichtes den Vermieter von dem Unfall zu unterrichten. Der Unfallbericht muss Namen und Anschriften der beteiligten Personen und etwaigen Zeugen, die vollständige Anschrift des Unfallverursachers, dessen Fahrzeugkennzeichen sowie dessen Haftpflichtversicherung (Versicherungsnummer) umfassen. Der Mieter darf grundsätzlich gegnerische Ansprüche nicht anerkennen. Bei durch den Mieter verursachten Schäden kann der Vermieter diesem eine Nutzungsausfallgebühr in Rechnung stellen.

 

5. Haftung des Vermieters
Die Haftung des Vermieters ist auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Darüber hinaus haftet der Vermieter nur im Rahmen der bestehenden Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung für das jeweilige Mietobjekt. Der Vermieter haftet nicht für Schäden die durch das Mietobjekt an der Ladung des Mieters auftreten können. Sofern durch das Mietobjekt ein Schaden am Zugfahrzeug entsteht, haftet der Vermieter nicht für diesen Schaden. Der Mieter hat das Recht dem Vermieter nachzuweisen, dass der entstandene Schaden durch den Vermieter in schuldhafter Weise (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit) verursacht wurde.

 

6. Haftung des Mieters
Der Mieter haftet nach den allgemeinen Haftungsregeln, sofern er das Mietobjekt beschädigt oder sonstige Vertragsverletzungen begeht. Der Mieter haftet auch für den Fahrer des Mietobjekts und dessen Handeln und Entscheidungen, für technische und merkantile Wertminderung, für Betrugs- und Rückführungskosten sowie für Reparaturkosten in voller Höhe. Außerdem haftet der Mieter für die Folgen falscher Handhabung und für übermäßigen Verschleiß durch zum Beispiel Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit des Mietobjekts. Insbesondere hat der Mieter das Mietobjekt in dem Zustand zurückzugeben, in dem er es übernommen hat. Die Reinigung des Mietobjekts ist hierbei eingeschlossen. Die Haftung des Mieters erstreckt sich auch auf die Schadensnebenkosten wie Sachverständigenkosten, Abschleppkosten, Wertminderung, Mietausfallkosten. Der Mieter hat das Recht, dem Vermieter nachzuweisen, dass der geltend gemachte Schadensersatzbetrag tatsächlich niedriger ist. Mehrere Mieter haften als Gesamtschuldner. Der Mieter haftet für sämtliche Verkehrs- und Ordnungsvergehen im Zeitraum seines tatsächlichen Besitzes des Mietobjektes.

 

7. Benutzung des Mietobjektes
Das Mietobjekt darf nur vom Mieter, dessen Arbeitnehmern oder Mitgliedern seiner Familie oder den im Mietvertrag angegebenen Fahrern geführt und benutzt werden. Der Mieter hat eigenständig zu prüfen, ob der Fahrer im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Der Mieter hat das Handeln des jeweiligen Fahrers wie sein eigenes Handeln zu vertreten. Alle dem Mieter begünstigenden Bestimmungen dieses Vertrages gelten auch zu Gunsten des jeweiligen berechtigten Fahrers. Sofern das Mietobjekt nicht vom Mieter selber abgeholt wird, sondern von einem nach dem Mietvertrag berechtigten Fahrer oder von einem Vertreter des Mieters, behält sich der Vermieter vor, diese Person ebenfalls für alle offenen Forderungen, die der Mieter nicht ausgleicht, in Anspruch zu nehmen. Vor Antritt der Fahrt hat der Mieter die Verkehrssicherheit des Mietobjektes zu überprüfen. Sollte der Mieter Mängel feststellen, sind diese in einem schriftlichen Mängelprotokoll zu rügen. Während der Mietzeit ist regelmäßig die Verkehrssicherheit des Mietobjektes zu überprüfen. Der Mieter darf den gemieteten Gegenstand nicht überladen, ebenso wenig die zulässige Anhängelast und Stützlast des Zugfahrzeuges überschreiten. Reparaturkosten für Schäden, die durch Überladung oder Fehlbedienung des Mieters sowie des Fahrers entstehen, kann der Vermieter dem Mieter vollständig in Rechnung stellen. Die Ladung muss ordnungsgemäß gesichert sein. Schäden, die durch nicht ordnungsgemäße Ladungssicherung entstehen, sind in voller Höhe vom Mieter zu tragen. Der Vermieter ist hierbei von jeglicher Haftung befreit. Der Mieter ist weiterhin verpflichtet, bei schlechten Straßenverhältnissen seine Fahrweise entsprechend anzupassen und erhöhte Vorsicht walten zu lassen. Teile am Mietobjekt dürfen nur nach Rücksprache und Genehmigung des Vermieters ausgetauscht oder verändert werden. Dem Mieter ist es untersagt das Mietobjekt Dritten zur Verfügung zu stellen. Fahrten außerhalb der Bundesrepublik Deutschland sind nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung des Vermieters zulässig. Verstößt der Mieter gegen Abmachungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vermieters oder des Mietvertrages, so ist der Vermieter berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen und das Mietobjekt wieder in seinen Besitz zu nehmen. Dies gilt auch für den Fall unzureichender Fahrpraxis, sollte diese eine Gefährdung des Straßenverkehrs darstellen, und falls sich die Unzuverlässigkeit des Mieters nach Abschluss der Reservierung oder des Mietvertrages herausstellen sollte. Die Bezahlung des vollständigen Mietpreises bleibt davon unberührt.

 

 

 

8. Rückgabe des Mietobjektes
Der Mietvertrag endet zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt und kann im Rahmen dieses Vertrages nur mit vorheriger Zustimmung des Vermieters verlängert werden. Die Kulanzfrist für die Rückgabe beträgt 30 Minuten nach dem vertraglich vereinbarten Ablauf der Mietzeit. Wird diese Kulanzfrist überschritten ist der Vermieter berechtigt pro angefangenem 4-Stunden-Zeitraum jeweils eine volle 4-Stunden-Miete dem Mieter zusätzlich in Rechnung zu stellen. Der Mietpreis richtet sich nach der angegebenen Mietdauer, nicht die Mietdauer nach dem gezahlten Mietpreis. Darüber hinaus haftet der Mieter für alle dem Vermieter aus der verspäteten Rückgabe entstandenen Schäden. Der Mieter ist verpflichtet bei Ablauf der Mietzeit das Mietobjekt samt dazu gehörenden Kopien der Fahrzeugpapiere, Schlüsseln und Zubehör am Geschäftssitz des Vermieters unaufgefordert dem Vermieter zurückzugeben. Für Schlüssel, Zubehör oder Kopien der Fahrzeugpapiere, die nicht zurückgegeben werden, ist der Vermieter berechtigt, dem Mieter die Kosten für eine Ersatzbeschaffung in Rechnung zu stellen. Die Mietvertragsparteien sind berechtigt, den Mietvertrag entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen zu kündigen. Bei vertragswidriger Nutzung des Mietobjektes ist der Vermieter berechtigt das Mietverhältnis fristlos zu kündigen. Der Vermieter kann hierbei nach Kündigung die unverzügliche Herausgabe des Mietobjektes sowie des vollständigen Zubehörs, der Schlüssel und der Kopien der Fahrzeugpapiere verlangen. Die Bezahlung des vollständigen Mietpreises bleibt davon unberührt.

Wird das Mietobjekt vor der vertraglich vereinbarten Rückgabe zurückgegeben, hat der Mieter keinerlei Ansprüche auf Rückerstattungen des Mietpreises für den im Vertrag vereinbarten Zeitraum. Der vollständige Mietpreis ist somit fällig.

 

9. Versicherung
Der Versicherungsschutz für das Mietobjekt besteht im gesetzlichen Umfang. Jeder im Rahmen des Mietvertrags vereinbarte Versicherungsschutz entfällt, wenn das Mietobjekt entgegen der gesetzlichen Bestimmungen benutzt wird. Ebenfalls von der Versicherung ausgenommen ist die Verwendung des Mietobjekts für die erlaubnispflichtige Beförderung gefährlicher Stoffe gemäß §7 Gefahrgutverordnung Straße.

Die genaue Versicherung des Mietobjektes ist beim Vermieter zu erfragen. Sollte im Vertrag nichts Gegenteiliges vereinbart werden, sind alle Fahrzeuge lediglich Haftpflicht versichert.

 

10. Ersatzleistung
Der Vermieter behält sich das Recht vor, bei nicht rechtzeitiger Zurverfügungstellung des angemieteten Mietobjekts oder eines vorliegenden Defekts einen Ersatz zu stellen. Ist es dem Vermieter nicht möglich, einen Ersatz für das Mietobjekt zur Verfügung zu stellen, ist der Vermieter berechtigt, den Vertrag rückgängig zu machen bzw. den bestehenden Vertrag aufzuheben. Für diesen Fall erhält der Mieter eine bereits geleistete Mietvorauszahlung ab dem Zeitpunkt der Vertragsaufhebung zurückerstattet. Jeder weitere Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen. 
Der Vermieter kann im Schadensfall eine alternative Heimreisemöglichkeit für Personen und Güter organisieren, ist hierzu jedoch nicht verpflichtet. Hierfür liegt die Verantwortung beim Mieter.

 

 

11. Mietanfragen
Mietanfragen sind zur Tarifwahl verbindlich, jedoch nicht zur tatsächlichen Verfügbarkeit der Art des Mietobjektes. Sämtliche Mietanfragen sind erst nach Bestätigung des Vermieters gültig. Dies gilt auch für telefonische Mietanfragen. 

 

12. Schriftform / Rücktritt
Der Mietvertrag kann nur schriftlich geschlossen werden. Mündliche Nebenabreden sind ungültig. Soweit einzelne Klauseln des Vertrages unwirksam sein sollten, bleiben die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages davon unberührt. Der Mieter hat das Recht die Aufhebung der Reservierung oder des Mietvertrages vor dem vereinbarten Mietbeginn zu verlangen. In diesem Fall kann der Vermieter die folgenden Stornogebühren dem Mieter in Rechnung stellen: Bei Rücktritt bis 72h vor Mietbeginn 25% des Mietpreises, bei späterem Rücktritt 75% des Mietpreises.

 

13. Datenschutzklausel
Folgende persönliche Daten des Mieters können vom Vermieter in der EDV verarbeitet, gespeichert, übermittelt und genutzt werden: Name, Anschrift, Telefonnummer des Mieters, sowie offene Forderungen, die dem Vermieter gegenüber dem Mieter zustehen. Die Weitergabe der oben bezeichneten persönlichen Daten darf an folgende Personen oder Unternehmen erfolgen: Kreditkarteninstitute, Anwaltskanzleien, Inkassoinstitute, Polizeibehörde, Staatsanwaltschaft. Eine Weitergabe darf nach dem Bundesdatenschutzgesetz nur dann erfolgen, soweit dies zur Wahrung der berechtigten Interessen des Vermieters oder der oben bezeichneten Personen und Unternehmen oder der Allgemeinheit erforderlich ist und dadurch schutzwürdige Belange des Mieters nicht beeinträchtigt werden. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die bei der Anmietung gemachten Angaben unrichtig sind, das Mietobjekt nicht nach der gegebenenfalls verlängerten Mietzeit zurückgegeben wird, vom Mieter gegebene Zahlungsmittel wie Schecks, Wechsel, Kreditkarten nicht eingelöst oder protestiert werden und die Mietrechnung nicht bezahlt wird, das Mietobjekt gestohlen oder beschädigt wird. Außerdem ist der Vermieter berechtigt seine Mietobjekte per GPS zu überwachen, Daten auszuwerten und zu speichern. Der Mieter ist nicht befugt, das GPS Gerät zu entfernen oder durch jegliche Verwendung von Störsignalen in seiner Funktion einzuschränken.

 

14. Allgemeine Bestimmungen
Alle Unterzeichner des Mietvertrages, auch wenn sie sich als Vertreter des Mieters bezeichnen, haften neben der Person, Firma oder Organisation, für die der Mietvertrag geschlossen wurde, auch persönlich als Gesamtschuldner. Als Vertreter sichert der Unterzeichner zum Abschluss des Mietvertrages zu, zur Übernahme und zur Nutzung des Mietgegenstandes bevollmächtigt zu sein. Bei Streitigkeiten über die Auslegung des Mietvertrages ist der deutsche Text maßgebend und deutsches Recht anzuwenden. Die Aufrechnung ist mit Ausnahme von unbestrittenen und rechtskräftig festgestellten Forderungen ausgeschlossen.

 

15. Gerichtsstand / Erfüllungsort
Für alle Streitigkeiten aus oder über diesen Vertrag wird das örtlich zuständige Amtsgericht des Vermieters als Gerichtsstand vereinbart. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz des Vermieters.

 

16. Rechtswirksamkeit / Inkrafttreten

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Teil des Internetauftritts, von dem aus auf diese verwiesen wird. Sie werden somit automatisch Vertragsbestandteil. Falls Teile oder Formulierungen des Texts nicht, nicht mehr oder nicht vollständig der geltenden Rechtslage entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.

 

17. Streitbeilegung

Die europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Dies finden Sie unter:

https://ec.europa.eu/consumers/odr

Unsere E-Mail-Adresse lautet: info@anhaenger-tuebingen.de

Wir sind nicht bereit oder verpflichtet an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

 

Stand 02.10.2023